DDR Statistiken: Wenig Kriminalität

ade4df4c34da4b47b68b7426df04ecdc

DDR Kriminalitätsstatistiken

Das statistische Jahrbuch der DDR

meldete für 1989 je 100.000 Einwohner 601 erfasste Straftaten. Das Bundeskriminalamt weist im selben Jahr mehr als 7.031 erfasste Straftaten je 100.000 Einwohner aus. Waren die Bürger der DDR ein friedfertiges Volk oder stimmen die Statistiken nicht?

Wie hoch ist die Aussagekraft solcher Statistiken bei den Einschätzungen zur realen Kriminalität? Sie ist teilweise begrenzt. Aufgenommen wird die polizeilich registrierte Kriminalität, die sogenannte „Hellfeld“-Kriminalität. Die Dunkelziffer der Straftaten kann allerdings nicht erfasst werden, sie wird lediglich geschätzt.

Dunkelziffern und Hellfeld

Eine prozentuale Ableitung der Dunkelziffer anhand der registrierten („Hellfeld“) Straftaten ist nicht zuverlässig, da viele Faktoren das Anzeigeverhalten der Opfer bestimmen.

Vor den aktuellen Berichterstattungen über Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen hielt man die Dunkelziffer beispielsweise für relativ gering. Doch je mehr Opfer sich ermutigt fühlten, an das Tageslicht traten, desto deutlicher wurde das wahre Ausmaß der Problematik. Immer mehr Opfer stellten Anzeigen. Das Anzeigeverhalten wurde durch die Berichterstattungen der Medien gesteuert.

Anzeigeverhalten

Das Anzeigeverhalten wird weiterhin von demografischen Gegebenheiten beeinflusst. An einem Ort mit sozial schwacher Bevölkerung werden prozentual weniger Straftaten zur Anzeige gebracht als in einem Nobelviertel, wo jeder verzogene Jugendliche die Polizei oder den Papa bei einer blutigen Nase ruft.

Polizeiliche Kontrolldichte

Auch die polizeiliche Kontrolldichte beeinflusst Statistiken zur Kriminalität. An Orten mit erhöhter Polizeipräsenz gelangen mehr Straftaten aus dem Dunkelfeld in das sogenannte „Hellfeld“. Eine erhöhte Polizeipräsenz (wie in der DDR) führt nicht zu einer erhöhten Kriminalität, wie man anhand des „Lüchow-Dannenberg-Syndrom“ vermuten könnte, sondern zu einer höheren Erfassungsdichte von Straftaten. Nach dem Motto: „Mehr Polizisten sehen mehr“. Die Kontrolldichte in der DDR war sehr hoch.

Wie steht es jedoch mit der Aussagekraft von Kriminalitätsstatistiken aus der DDR? Waren die Bürger der DDR wirklich ein friedfertiges Volk fleißiger Zwerge? Das Anzeigeverhalten in der DDR erreichte nicht in jedem Bereich 100 Prozent, aber dank der viel höheren Kontrolldichte war insbesondere die Dunkelziffer vergleichsweise gering.

Körperverletzungen

Im Bereich Körperverletzungen kamen weniger Delikte zur Anzeige, die Dunkelziffer dürfte höher liegen als in der BRD. Ein „echter“ Kerl lief wegen einer blutigen Nase nicht zum Abschnittsbevollmächtigten.

Diebstahlsdelikte

Im Bereich der Diebstahlsdelikte muss man zwischen Diebstahl an Privateigentum und Diebstahl an Volkseigentum unterscheiden. Fehlte im Keller die Bohrmaschine, führte der Einbruch oft zu einer Anzeige. Fehlte in einem Betrieb eine Bohrmaschine, war sie einfach weg und gut ist. Meistens jedenfalls. Es sollte halt nur nicht zu oft passieren. Der Begriff Volkseigentum wurde unterschiedlich interpretiert, vor allem wenn jemand sich als Teil des Volkes identifizierte.

Die im „statistischen Jahrbuch der DDR“ ausgewiesenen 601 Straftaten je 100.000 Einwohner belegen ein recht reales Zeugnis der Kriminalität. Wo das Anzeigeverhalten die Werte der Hellfeld-Statistik abmildert, rückt die hohe polizeiliche Kontrolldichte das Verhältnis aus Dunkelziffer und Hellfeld-Statistik wieder zurecht.

Es darf zudem nicht vergessen werden, dass in der BRD völlig andere Delikt-Bereiche existierten. Dazu zählen Beschaffungskriminalität, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Anzeigen wegen „Schwarzarbeit“, Erschleichen von Leistungen im Verkehrs- und Sozialwesen.

In der DDR kam beispielsweise niemand ins Gefängnis wegen „Schwarzfahren“ in der Straßenbahn oder nicht gezahlten Müllabfuhr-Gebühren. In der BRD muss man am Ende sogenannte Tagessätze zahlen, oder in einer JVA (Knast) seine Straße absitzen.

Schwarzarbeit und Steuerrecht

Eine beachtenswerte Sache ist die Schwarzarbeit in West und Ost. Im Westen geht es richtig zur Sache. Wer erwischt wird, muss löhnen und büßen. In der DDR hieß es „Feierabendarbeit“. Die Feierabendarbeit wurde staatlich gefördert und reglementiert. Die DDR, mit ihrem chronischen Arbeitskräftemangel, war froh über jede wirtschaftliche Initiative ihrer Bürger. Es gab Vorschriften, was ein Feierabendarbeiter („Schwarzarbeiter“) für seine Leistungen berechnen durfte. Wer „pfuschen“ ging, benötigte keine Gewerbeanmeldung.

Im Arbeiter- und Bauernstaat der DDR hatte nicht nur jeder ein Grundrecht auf Arbeit, er durfte auch so viel arbeiten wie er wollte, ohne mit Gesetzen in Konflikt zu geraten oder als Straftäter im Gefängnis zu enden. Im Gegenteil, er wurde geachtet und belohnt. Die Tages- und Wochenzeitungen der damaligen Zeit sind voll von privaten Anzeigen der Art: „Repariere ihren PKW privat, Material stellt der Kunde!“

Im Gegenzug gibt es in der BRD keine Straftaten wegen Republikflucht.

An diesem Beispiel sehen wir deutlich, wie jedes gesellschaftliche System dank eigener Gesetze Straftäter „produziert“. Man müsste aus den Kriminalstatistiken der BRD Drogendelikte, Steuerhinterziehungen, Fälle von Schwarzarbeit und vieles mehr entfernen, um einen realistischen Vergleich mit den Statistiken der DDR aufstellen zu können.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*