Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi) der DDR

Ministerium für Staatssicherheit (Mfs, Stasi)
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Aufgaben der Stasi in der DDR

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), auch Staatssicherheitsdienst (Stasi), war in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Nachrichtendienst als auch Geheimpolizei und fungierte als Regierungsinstrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED).

Formal war das MfS innerhalb des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik ein „Ministerium der bewaffneten Organe“. Die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA, DDR Auslandsgeheimdienst) war eine von etwa zwanzig Hauptverwaltungen des Ministeriums für Staatssicherheit. Innenpolitisch erfüllte das MfS auch Schutzfunktion für staatliche Organe und Personen.

Die Stasi unterhielt eine eigene militärisch-operative Truppe. Das Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ zählte 1990 etwa 11.000 Mann.

Der Staatssicherheitsdienst wurde am 8. Februar 1950 gegründet. Im Jahr 1989 gehörten der Stasi etwa 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter und zwischen 110.000 und 189.000 inoffizielle Mitarbeiter (IM) an.

Als Motive für die Kooperation (Helmut Müller-Enbergs, Leiter der Spionageabwehr beim Verfassungsschutz Berlin) dienten vorwiegend politische Ideale und persönliche Vorteile. Geld habe nur eine untergeordnete Rolle gespielt und erpresste Zusammenarbeit sei (aufgrund Unzuverlässigkeit) selten gewesen.

Aus der Bevölkerung gerieten Menschen ins Visier des MfS, wenn Verdacht auf Republikflucht, Spionage oder auch nur politischen Widerstand gegen die SED bestand. Erfolgreich setzte die Stasi dabei Mittel wie Observation, Einschüchterung, Inhaftierung und die sogenannte Zersetzung gegen Oppositionelle und Regimekritiker ein.

Bereits vor der politischen Wende hatte die SED Pläne, das Ministerium für Staatssicherheit zu reformieren. Doch dann kam die „Wende“. Im Rahmen der friedlichen Revolution kam es im November 1989 zur Umbenennung des MfS. Die neue Bezeichnung war „Amt für Nationale Sicherheit“ (AfNS). Das umbenannte Ministerium für Staatssicherheit, die Stasi, stelle jedoch bereits weniger Wochen später aufgrund des Drucks der Bürgerkomitees seine Arbeit ein und wurde bis März 1990 vollständig aufgelöst.

Für die Verwaltung der schriftlichen Hinterlassenschaft des MfS, der Stasi-Akten, war ab 1990 der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) zuständig. Als diese Behörde am 17. Juni 2021 ihren Dienst beendete, wurden alle Akten in das Bundesarchiv überführt.