Die Aufgaben der Volkskammer der DDR

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Volkskammer

Was war Volkskammer der DDR?

Die Volkskammer der DDR

Die Volkskammer war das Parlament der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) von 1949 bis 1990. Sie war das höchste Verfassungsorgan der DDR, aber in Wirklichkeit hatte die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) die alleinige Macht. Dies änderte sich erst durch die Friedliche Revolution von 1989/90.

Die Volkskammer wurde von den Bürgern der DDR gewählt, aber die Wahlen waren nicht frei. Es gab nur eine einzige Wahlliste, die von der Nationalen Front, einem Bündnis von Parteien und Massenorganisationen, aufgestellt wurde. Auf dieser Liste standen nur Kandidaten, die von der SED unterstützt wurden.

Die SED-Fraktion war in der Volkskammer stets die größte, aber sie hatte nie die absolute Mehrheit. Allerdings waren auch viele Mitglieder der Fraktionen von Massenorganisationen SED-Parteimitglieder.

Aufgaben der Volkskammer

Die Volkskammer hatte folgende Aufgaben:

  • Gesetzgebung
  • Wahl des Staatspräsidenten
  • Kontrolle der Regierung

Die Volkskammer war in der DDR ein Scheinparlament. Die SED bestimmte die Politik der DDR, und die Volkskammer hatte nur wenig Einfluss.

1990: Erste freie Wahlen in der Volkskammer

Am 18. März 1990 wurde die Volkskammer zum ersten und einzigen Mal frei gewählt. Die SED verlor die Wahl, und die CDU wurde stärkste Partei. Die neue Volkskammer bildete eine Mehrheitskoalition und ebnete den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands.

Die Volkskammer tagte letztmals am 2. Oktober 1990. Am Tag darauf endete die DDR und damit auch die Volkskammer.

Zusammenfassung

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Die Volkskammer war das Parlament der DDR von 1949 bis 1990.
  • Die SED hatte die alleinige Macht in der DDR, und die Volkskammer war ein Scheinparlament.
  • Die Volkskammer wurde 1990 zum ersten und einzigen Mal frei gewählt.
  • Die Volkskammer ebnete den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands.

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