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Der Volkseigener Betrieb (VEB)
Was war ein VEB (Volkseigener Betrieb) in der DDR?

Der Volkseigene Betrieb (VEB) war die wichtigste Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der DDR. Er war ein staatliches Unternehmen, das in Volkseigentum stand und der DDR-Partei- und Staatsführung unterstand.
Geschichte
Die Gründung volkseigener Betriebe erfolgte nach dem Vorbild der Eigentumsform in der Sowjetunion. Infolge der nach Ende des Zweiten Weltkrieges unter sowjetischer Besatzung durchgeführten Enteignungen und Verstaatlichungen von Privatunternehmen musste eine geeignete Form gefunden werden.
Rechtsform
Formaljuristisch befanden sich volkseigene Betriebe in Volkseigentum. Das bedeutete, dass sie Eigentum des Volkes waren, das durch die DDR-Regierung vertreten wurde. Die Betriebe waren in der Regel in Fachbereiche gegliedert, die von einem zentralen Planungsorgan, dem Staatlichen Plankomitee, geleitet wurden.
Aufgaben
Volkseigene Betriebe waren für die Produktion von Waren und Dienstleistungen zuständig. Sie waren verpflichtet, die Pläne der DDR-Regierung zu erfüllen und den Gewinn für die Volkswirtschaft zu erwirtschaften.
Beispiele volkseigener Betriebe
Zu den bekanntesten volkseigenen Betrieben in der DDR gehörten:
- VEB Automobilwerk Eisenach (Wartburg)
- VEB Carl Zeiss Jena (Optik)
- VEB Filmfabrik Wolfen (Filmmaterial)
- VEB Kombinat Robotron (Elektronik)
- VEB Kombinat Schwarze Pumpe (Chemie)
- VEB Kombinat VEB Kombinat Volkseigener Handel (Handel)
Auswirkungen
Die Gründung volkseigener Betriebe hatte tiefgreifende Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft der DDR. Sie führte zu einer starken Zentralisierung der Wirtschaft und zu einer Schwächung der Privatwirtschaft. Die Betriebe waren in der Regel nicht effizient und wettbewerbsfähig.
Ende der volkseigenen Betriebe
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden die meisten volkseigenen Betriebe privatisiert oder stillgelegt. Die Rechtsform des VEB wurde am 30. Juni 1990 abgeschafft.
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