Volkseigentum – gehörte es wirklich dem Volk?

4cd1f8ecb23d4563b5de0cb492ca26c5

Volkseigentum

Das Volkseigentum in der DDR

Was war Volkseigentum in der DDR?

Das Volkseigentum in der DDR war eine Form des Staatseigentums, das von allen DDR-Bürgern gemeinsam getragen wurde. Es bildete zusammen mit dem genossenschaftlichen Eigentum und dem Eigentum gesellschaftlicher Organisationen das sozialistische Eigentum.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für das Volkseigentum bildete das Gesetz über das Volkseigentum vom 13. Februar 1953. Dieses Gesetz definierte das Volkseigentum als „das Eigentum der Deutschen Demokratischen Republik“ und legte fest, dass es „alle Produktionsmittel, die für die sozialistische Wirtschaft von Bedeutung sind“, umfasst.

In der DDR war das Volkseigentum weit verbreitet. Es umfasste neben den Produktionsmitteln auch den überwiegenden Teil des Grundbesitzes, des Wohnungsbestandes und der Verkehrsinfrastruktur.

Wem nutze das Volkseigentum?

Die Nutzung des Volkseigentums war an bestimmte Regeln gebunden. So war es nur nach Maßgabe staatlicher Pläne möglich, das Volkseigentum zu nutzen, zu verarbeiten, umzugestalten, zu zerstören, zu veräußern, zu belasten und dergleichen.

Die rechtliche Situation des Volkseigentums in der DDR war komplex und teils widersprüchlich. So konnte das Volkseigentum an Grundstücken, die für die Errichtung eines Eigenheims verliehen wurden, durch die Verleihung eines Nutzungsrechts an den Bürger faktisch aufgelöst werden.

Das Volkseigentum der DDR nach der Wende

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands, der Wendezeit, wurde das Volkseigentum der DDR durch die Treuhand in Privatbesitz überführt. Es gab viel Kritik, da der Treuhand nachgesagt wurde, im Interesse westdeutscher Unternehmen das Volkseigentum überwiegend Firmen aus der BRD – und das zu Spottpreisen – vermittelt zu haben.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*