Der Kindergarten in der DDR

Die Themen „Kindergarten“ und „Kindertagesstätte“ (Kita) waren kein Thema in der DDR. Jeder konnte einen Kindergartenplatz bekommen und das kostenlos. Lediglich Essensgeld fiel in geringer Höhe an. Was aber war anders zu den heutigen Kitas?

Die Themen „Kindergarten“ und „Kindertagesstätte“ (Kita) waren kein Thema in der DDR. Jeder konnte einen Kindergartenplatz bekommen und das kostenlos. Lediglich Essensgeld fiel in geringer Höhe an. Was aber war anders zu den heutigen Kitas?

Heute werden in der KITA, aufgrund Personalmangels, Kinder oft nur aufbewahrt. In der DDR beschäftigten sich ausgebildete Pädagogen mit den ihnen anvertrauten Kindern.


Heute gibt es keine Pflicht, Kinder auf die Schule vorzubereiten. In der DDR war dies anders und Kinder gingen gern in den Kindergarten, die Betreuer beschäftigten sich mit den kleinen Rackern und bereitete sie auf die 1. Klasse vor.

Diese auf den ersten Blick moderne soziale Umgebung hatte jedoch auch eine ganz klare ideologische Motivation: Seit der Gründung der DDR im Jahre 1949 gehörte die Gleichstellung der Frau und deren Eingliederung in den Erwerbssektor zu den offiziellen Zielen der Gesellschaftspolitik. Diese Emanzipation war nicht nur weltanschaulich aus den Idealen der Arbeiterbewegung begründet, sondern hatte auch rein praktische volkswirtschaftliche Gründe: Die wirtschaftliche Lage der DDR machte die Berufstätigkeit der Frauen schlichtweg notwendig, um den gesellschaftlichen Aderlass durch den Krieg und die Flucht- und Abwanderungsbewegung ab 1945 bis zum Mauerbau 1961 auszugleichen und die Stabilität des sozialistischen Wirtschaftssystems zu sichern.

Um Frauen zur Berufstätigkeit zu motivieren, gab es sowohl Anreize als auch moralischen und ökonomischen Druck. Zu den Anreizen zählten:

  • die Öffnung fast aller Berufszweige für Frauen
  • die gesetzliche Festschreibung der gleichen Bezahlung der Geschlechter für gleiche Arbeit,
  • Frauenqualifizierungsmaßnahmen,
  • die Schaffung von Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortplätzen,
  • sowie eine Reihe von anderen sozialen Vergünstigungen für Mütter.

Der ökonomische Druck hingegen beruhte auf der Tatsache, dass aufgrund der Gehaltsstruktur der DDR eine Familie in der Regel darauf angewiesen war, dass beide Partner berufstätig waren, um einen ausreichenden Lebensstandard erreichen zu können.

Der moralische Druck lag in der staatlichen Propagierung und der gesetzlichen Festschreibung der „Pflicht zur Arbeit“ begründet, nach der Frauen ebenso wie Männer nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hatten, arbeiten zu gehen. So heißt es im Artikel 24, Absatz 2 der Verfassung der DDR vom 9. April 1968:

„Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger. Das Recht auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit bilden eine Einheit.“

Vor diesem Hintergrund verwundert es also nicht, dass in der ehemaligen DDR Kindergärten flächendeckend betrieben wurden.